Was heißt Bürgerenergie-Genossenschaft?

Wie jede andere Genossenschaft ist auch eine Bürgerenergie-Genossenschaft ein Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, deren Ziel der Erwerb oder die wirtschaftliche bzw. soziale Förderung ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ist.

Die Genossenhschaft ist eine demokratische Unternehmensform: Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme (unabhängig von der Höhe der Anteile).

Jeder Geschäftsanteil wird gewinnbringend angelegt.

Jedes Mitglied kann und soll seine Ideen und sein Wissen einbringen.






Hintergrundwissen

Angestoßen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz erlebten Energiegenossenschaften seit Anfang der 2000er Jahre einen Aufschwung: Mehr als die Hälfte aller Genossenschafts-Neugründungen findet derzeit im Bereich Energie, Umwelt, Wasser statt. Mehr als 150 Energiegenossenschaften wurden allein im Jahr 2011 gegründet. Von 2008 bis 2011 hat sich die Anzahl von Energiegenossenschaften mit erneuerbaren Energien vervierfacht. Regional gibt es die meisten Bürgerenergiegenossenschaften in den großen Flächenländern Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen; derzeit halten mehr als 80.000 Personen in Deutschland Anteile an neuen Energiegenossenschaften. Über 500 in den letzten Jahren neu gegründete Energiegenossenschaften haben zusammen rund 800 Millionen Euro in erneuerbare Energien investiert.

Quelle: Wikipedia